Diese Regelung betrifft folgende Schüler*innen, Auszubildende und Teilnahmende an Freiwilligendiensten:
- Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII (SGB steht für Sozialgesetzbuch)
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV”)
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
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